SUNELIA LE CLOS DU RHÔNE
saintes maries de la mer

Platzordnung des Campingplatzes Clos du Rhône

GROUPE SEMIS

1. Voraussetzungen für die Aufnahme 

Um den Campingplatz betreten, sich dort niederlassen und sich dort aufhalten zu dürfen, muss man vom Verwalter oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein, der verpflichtet ist, für die gute Führung, die Sicherheit und die Ordnung des Campingplatzes sowie für die Einhaltung der Anwendung der vorliegenden Platzordnung zu sorgen. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz Clos du Rhône bedeutet, dass Sie die Bestimmungen dieser Verordnung akzeptieren und sich verpflichten, diese sie einzuhalten. Die Platzordnung steht den Gästen auf Anfrage und als Aushang an der Rezeption zur Verfügung, ebenso wie die Sicherheitshinweise und der Evakuierungsplan, die ihnen beim Betreten des Platzes ausgehändigt werden.

2. Polizeiliche Formalitäten

Jede Person, die sich mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz aufhalten soll, muss dem Verwalter oder seinem Vertreter zuvor ihre Ausweispapiere vorlegen und die von der Polizei verlangten Formalitäten erfüllen. Minderjährige Personen: Sowohl bei Campingaufenthalten als auch bei Aufenthalten in Mietunterkünften werden Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.

3. Rezeption

Die Öffnungszeiten werden ausgehängt. Im Empfangsbüro werden alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über Versorgungsmöglichkeiten, Sportanlagen, touristische Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und verschiedene nützliche Adressen zur Verfügung gestellt. Ein Beschwerderegister steht den Nutzern zur Verfügung. Diese werden nur berücksichtigt, wenn sie unterschrieben, datiert, so genau wie möglich sind und sich auf relativ aktuelle Ereignisse beziehen.

4. Versicherungen

Die Gäste profitieren während ihres Aufenthalts von der Haftpflichtgarantie des Betreibers für alle körperlichen oder materiellen Schäden, für die wir gegenüber den Bewohnern haftbar gemacht werden. Es obliegt den Kunden, eine Versicherung für ihr Auto, Wohnmobil, Zelt oder Material abzuschließen, die sie in Bezug auf Haftpflicht, Schäden, Diebstahl, ... versichert.

5. Sicherheit 

a) Feuer - Da sich das Anwesen auf einer Grünfläche befindet, wird daran erinnert, dass der Campingplatz einem Waldbrandrisiko ausgesetzt ist und es jedem obliegt, wachsam zu bleiben. Falls nötig steht den Gästen an der Rezeption ein Telefon zur Verfügung, um die Rettungskräfte zu informieren. Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) sowie alle Petroleumgeräte sind strengstens verboten. Jegliche Lagerung von brennbaren Materialien oder Flüssigkeiten ist verboten. Im Falle eines Brandes benachrichtigen Sie sofort die Campingplatzleitung oder die Feuerwehr.  Die Feuerlöscher auf dem Campingplatz können bei Bedarf benutzt werden. Alle Mobilheime sind außerdem mit einem Feuerlöscher ausgestattet. Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich im Empfangsbüro. Die Sicherheitshinweise und der Evakuierungsplan werden jedem Gast bei seiner Ankunft ausgehändigt.

b) Zigaretten - Raucher werden gebeten, beim Rauchen außerhalb ihrer mobilen Unterkunft besonders wachsam zu sein. Es ist strengstens verboten, Asche auf den Boden fallen zu lassen, ebenso wie Zigarettenkippen. Mit Sand gefüllte Keramikbehälter sind auf dem Campingplatz verteilt und dienen als Aschenbecher.

c) Diebstahl - Die Nutzer sind für ihre Einrichtung selbst verantwortlich und müssen dem Verantwortlichen die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Nutzer des Zeltplatzes werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung ihres Materials zu treffen.

6. Lärm und Stille

Die Nutzer des Campingplatzes werden dringend gebeten, alle Geräusche und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Tongeräte müssen entsprechend eingestellt werden. Türen und Kofferräume sollten so unauffällig wie möglich geschlossen werden. Zwischen 00:00 Uhr und 7:00 Uhr muss absolute Ruhe herrschen. Die automatische Schranke schließt von 00:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens.

7. Besucher

Nach Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können sich Besucher, die sich zwingend an der Rezeption registrieren und die Tagespauschale unter Hinterlassung eines Ausweisdokuments entrichten müssen , auf dem Campingplatz unter der Verantwortung der Gäste, die sie empfangen, aufhalten. Ein Besucherparkplatz befindet sich am Eingang des Campingplatzes. Sofern verfügbar, kann ein Parkplatz auf dem Campingplatz gegen eine Tagesgebühr angeboten werden. Die Genehmigung, sich auf dem Campingplatz Clos du Rhône aufzuhalten, bedeutet, dass die Besucher die Bestimmungen dieser Verordnung akzeptieren und sich verpflichten, diese sie einzuhalten. Unter der Verantwortung der Gäste, die sie empfangen, müssen sich die Besucher über die genannten Platzregeln informieren und die Sicherheitshinweise und den Evakuierungsplan zur Kenntnis nehmen, die am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt sind oder dem Gast ausgehändigt wurden.

8. Verkehr und Parken von Fahrzeugen

Auf dem Campingplatz ist nur ein einziger Parkplatz pro Parzelle erlaubt. Alle anderen Besucherfahrzeuge müssen am Eingang des Campingplatzes geparkt werden. Auf den Zufahrtswegen zu den Parkplätzen dürfen die Fahrzeuge nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h fahren. Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die den sich dort aufhaltenden Nutzern gehören.

9. Kleidung und Aussehen der Einrichtungen

Es ist strengstens untersagt, Handlungen vorzunehmen, die die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnten. Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu schütten. Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen getrennt und in den dafür vorgesehenen Behältern am Eingang des Campingplatzes entsorgt werden.

Das Waschen ist außerhalb der mobilen Unterkünfte und des dafür vorgesehenen Waschraums strengstens verboten. Jeder darf seine Wäsche auf einem kleinen mobilen Wäscheständer in der Nähe seiner mobilen Unterkunft aufhängen, vorausgesetzt, es ist sehr diskret und stört die Nachbarn nicht. Wenn er nicht gebraucht wird, muss der mobile Wäscheständer weggeräumt werden. Unter keinen Umständen darf zwischen den Bäumen eine Wäscheleine gespannt werden.

Verlängerungskabel dürfen unter keinen Umständen eine Fahrspur überqueren.

 Anpflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist den Nutzern verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen. Es ist auch nicht erlaubt, den Stellplatz mit persönlichen Installationen abzugrenzen oder den Boden auszuheben.

Alle Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes gehen zu Lasten des Verursachers. Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wird, muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Mieter ihn bei seinem Einzug vorgefunden hat. Der Boden des Stellplatzes muss natürlich bleiben. Gartenhäuser sind verboten. Alle Vordächer oder andere Veranden sind verboten, mit Ausnahme einer eventuellen Markise, die am Wohnwagen befestigt ist.

10. Unsere tierischen Freunde 

Hunde und Tiere dürfen in Abwesenheit ihrer Besitzer, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind, nicht frei herumlaufen oder gar auf dem Campingplatz eingesperrt werden. Ihr Verhalten darf die Ruhe, die Sicherheit und die Sauberkeit des Campingplatzes nicht beeinträchtigen. Ihre Hinterlassenschaften müssen von ihren Besitzern eingesammelt werden, dafür wurden entsprechende Plätze eingerichtet.
Der Kunde muss dem Campingplatz auf Nachfrage einen Versicherungs- und Impfnachweis (Tollwut ist Pflicht) in Übereinstimmung mit der Platzordnung und den Dienstanweisungen zur Verfügung stellen. Hunde der „Kampfhunde“-Kategorie 1 und 2 (Pitbulls ...) sind verboten.

11. Spiele - Gemeinschaftseinrichtungen 

Der Zugang zu den verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen, Spielplätzen, Schwimmbad, ... erfolgt unter der vollen Verantwortung der Nutzer. Besucher und unbegleitete Minderjährige sind in diesen Einrichtungen nicht zugelassen. In der Nähe der Gemeinschaftseinrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden. Kinder sollten immer von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.

12. Schwimmbadbereich

Der Nutzer muss sich an die Regeln des Schwimmbadbereichs halten, die am Eingang des Schwimmbads ausgehängt wurden und an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich sind. Bei Zuwiderhandlung und je nach Schwere der Störung kann die Campingplatzleitung den zeitweiligen oder endgültigen Ausschluss des Zuwiderhandelnden beschließen. 

13. SPA / Wellnessbereich

Der Nutzer muss sich an die Hausordnung des Wellnessbereichs halten, die am Eingang des SPA ausgehängt wurde und an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich ist. Bei Zuwiderhandlung und je nach Schwere der Störung kann die Campingplatzleitung den zeitweiligen oder endgültigen Ausschluss des Zuwiderhandelnden beschließen.

14. Aushänge

Die vorliegende Platzordnung wird im Empfangsbüro ausgehängt. Sie wird dem Kunden auf Nachfrage ausgehändigt.

15. Verstoß gegen die Platzordnung

Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der Platzordnung nicht einhält, insbesondere im Fall von Alkohol- oder Drogenmissbrauch, kann der Verwalter oder sein Vertreter den Bewohner mündlich auffordern, die Störungen zu unterlassen. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Platzordnung kann der Verwalter den Nutzer sofort und ohne vorherige Mahnung des Hauses verweisen. Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.

Jeder Platzverweis aufgrund von Verstößen gegen die Platzordnung hat zur Folge, dass der verbleibende Aufenthalt nicht erstattet wird, dass alle eventuellen Begleiter der beschuldigten Person(en) des Platzes verwiesen werden und dass alle durch den Vorfall entstandenen Kosten (Reparaturen, Anwalt, Zeitaufwand der Firma SEMIS ...) erstattet werden müssen. In diesem Fall behält sich SEMIS das Recht vor, Anzeige gegen die beschuldigte(n) Person(en) zu erstatten.

16. Gerichtsstandsklausel

Im Falle von Schwierigkeiten bei der Durchführung der vorliegenden Platzordnung, aus welchem Grund auch immer, und wenn keine einvernehmliche Lösung den Streitfall beenden kann, sind ausschließlich die Gerichte von ARLES/TARASCON zuständig.